Wissenswertes
Was Sie mitbringen sollten
Verordnung / Arztberichte:
Denken Sie beim ersten Termin bitte daran ihr Rezept mitzubringen.
Sollten Sie weitergehende Informationen (Arztbefunde, Röntgen-od. Kernspinbilder, Operationsberichte etc.) zur Verfügung haben, bitten wir Sie, diese mitzubringen. So helfen Sie uns, Sie bestmöglich zu behandeln.
Handtuch:
Bitte bringen Sie zur Behandlung immer ein großes Handtuch als Unterlage mit.
Kleidung:
Es empfiehlt sich, zu Ihren Behandlungsterminen bequeme Kleidung zu tragen, in der Sie sich wohlfühlen und sich frei bewegen können. Wenn Sie zu uns in den Trainingsraum kommen, bitten wir Sie saubere Turnschuhe mitzubringen.
Parkmöglichkeit:
Wir haben eigens für Sie reservierte, kostenlose Parkplätze vor dem Gebäude. Fahren Sie einfach, gegenüber unserer Praxis, durch die Schranke auf den Patientenparkplatz. Unsere Patientenstellplätze sind ausgeschildert. Zum Ausfahren erhalten Sie von uns einen Parkschein. Auch zwei Behindertenparkplätze finden Sie direkt vor dem Haus.
physiomed-Flyer
Einen schnellen Überblick über unsere Praxis erhalten Sie auch in unserem physiomed-Flyer.
Sie können ihn hier als PDF herunterladen.
Information für gesetzlich versicherte Patienten
Behandlungszuzahlung:
Bei gesetzlich Versicherten sind wir verpflichtet, für jede ärztliche Verordnung eine Selbstbeteiligung bzw. Zuzahlung einzufordern.
Diese besteht aus der Verordunungsgebühr (10,- €) sowie einer prozentualen Behandlungszuzahlung und sollte zu Beginn der Behandlung entrichtet werden. Diesen Betrag nehmen wir nur im Auftrag entgegen und leiten ihn in voller Höhe an Ihre Krankenkasse weiter.
Sollten Sie von Ihrer Krankenkasse von Zuzahlungen befreit worden sein bringen Sie bitte Ihren Befreiungsausweis mit. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind grundsätzlich von Zuzahlungen befreit.
Mehr Informationen über die gesetzlichen Zuzahlungsregelungen erhalten sie auch hier im Infoblatt.
Patienteninfo-ZuzahlungUnser Tipp:
Sie können Ihre Zuzahlung zurückerstattet bekommen.
Zuzahlungen dürfen eine bestimmte Belastungsgrenze im Jahr nicht übersteigen. Diese Belastungsgrenze liegt bei 2% ihres Bruttojahreseinkommens bei chronisch Kranken 1%.
Sammeln Sie deswegen alle Quittungen und Zuzahlungsbelege von Arztbesuchen, Medikamenten, Krankengymnastik etc.
Sollte die Summe der gesammelten Belege die Belastungsgrenze übersteigen, so bekommen Sie den Überschuss von Ihrer Krankenkasse zurückgezahlt und eine „Befreiung von der Zuzahlung“ für den Rest des Jahres.
Weitere Informationen über die Befreiung erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
Information für Privatpatienten
Bei Privatpatienten gibt es häufig Fehlinformationen bezüglich der Behandlungskosten.
Die häufigste Begründung der privaten Krankenversicherung (PKV) für eine Rechnungskürzung ist die Berufung auf nicht „angemessene“ Behandlungshonorare mit Hinweis auf die Beihilfesätze oder den ortsüblichen Satz. Die Beihilfesätze auf die hier verwiesen wird, wurden 1956 erarbeitet und sind mittlerweile gerichtlich als zu niedrig (nicht kostendeckend) bewertet worden.
Wir sind berechtigt, den bis zu 2,3 fachen VdAK-Satz in Rechnung zu stellen. Unabhängig davon, dass sich unser Honorar deutlich unterhalb des 2,3-fachen VdAK-Satzes bewegt, lassen wir es uns auch weiterhin nicht nehmen, unsere Behandlungen mit deutlich höherem Therapieaufwand und längerer Behandlungszeit vorzunehmen, als es dem vertraglich mit den Krankenkassen vereinbarten Pflichtstandard von lediglich 15 Minuten entspricht.
Unser Tipp:
Achten Sie als privat Versicherter darauf, dass Ihre Versicherungsbedingungen keine Klausel enthalten, die die Kostenerstattung für Heilmittel in der Höhe begrenzt.
Für den seltenen Fall einer rechtlichen Auseinandersetzung mit Ihrer privaten Krankenversicherung stehen wir Ihnen gerne mit Argumenten, Kopien von einschlägigen Gerichtsurteilen und Musterbriefen hilfreich zur Seite.
Auch im Internet finden Sie dazu Informationen unter: www.privatpreise.de
Terminvereinbarung
Ihre Termine können Sie telefonisch oder vor Ort mit uns vereinbaren.
Unsere Praxis ist eine Bestell- / Terminpraxis, d.h. um für Sie unnötige Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren wir mit Ihnen nach Ihren Wünschen individuelle, feste Behandlungstermine. Diese Termine sind nur und ausschließlich für Sie reserviert.
Können Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten, ist das kein Problem. Sagen Sie ihn einfach möglichst bald (spätestens 24 Std. vorher) ab. Sie erhalten selbstverständlich einen Ausweichtermin.
Bei unentschuldigt versäumten Terminen bzw. nicht mindestens 24 Std. vorher abgesagten Terminen haben wir keine Gelegenheit, die bereits fest reservierten Zeiten erneut zu vergeben.
In diesem Fall, sind wir angehalten, Ihnen die ausgefallenen Behandlungszeiten gemäß § 611, Satz 3, SGB nach den gültigen Behandlungsentgelten der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen in Rechnung zu stellen (siehe auch § 615, BGB).
Daher bitten wir unsere Patienten ausdrücklich, Termine die nicht wahrgenommen werden können, rechtzeitig (mindestens 24 Std. vorher) abzusagen.